Sobald die Diagnose endgültig feststeht, sollten Darmtumoren operativ behandelt werden. Beim gutartigen nichtkrebsigen Tumor ist es lediglich notwendig, die Geschwulst an ihrem Ansatz abzutragen. Bei einer bösartigen Geschwulst wird, wenn möglich, das tumortragende Darmstück samt dem angrenzenden Darm weit im Gesunden entfernt. Das obere Ende des gesunden Darms wird dann mit dem unteren verbunden.
Wenn die Darmpassage nicht wiederhergestellt werden kann, wird ein künstlicher After (Kolostomie) in der Bauchdecke angelegt. Entscheidend ist dabei die Höhe, in welcher der Tumor sitzt.
Ist er weniger als 7 cm vom After entfernt, muss ein künstlicher Ausgang angelegt werden. Bei einer Lokalisation weiter entfernt kann man eine Verbindung der beiden Darmenden versuchen. Das Hauptziel des Chirurgen ist die totale Entfernung der bösartigen Geschwulst, wenn auch manchmal die Anlegung eines bleibenden künstlichen Afters dadurch notwendig wird.